Sehr geehrter Kunde,
Jura Strom ermittelt den Stromverbrauch anhand der Zählerstandinformationen. Gesetzliche Dienstleister laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Ihr zuständiger Messstellenbetreiber (verantwortlich für Ihren Stromzähler) und Ihr zuständiger Netzbetreiber vor Ort (verantwortlich für die Netzstabilität vor Ort). Alle Dienstleister sind nach dem EnWG berechtigt aus Gründen von unterschiedlichen Abrechnungszyklen geschätzte Zählerstände zur Abrechnung heranzuziehen, sofern keine aktuellen abgelesenen Zählerstände vorliegen.