Tipps zur aktuellen Energiekrise
Finanzielle Schwierigkeiten in der Krise - Was können Sie tun, wenn Sie die Stromrechnung nicht bezahlen können?
Vereinzelt werden in der Politik Stimmen nach einem Moratorium für einkommensschwache Haushalte laut, welche nicht in der Lage sind die enorm gestiegenen Energiekosten zu bezahlen. Stromversorgung ist in Deutschland ein Grundrecht das durch den Sozialstaat garantiert wird. Wir wollen Ihnen hier aufzeigen, welche Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung beantragt werden können, und welche Schritte dafür notwendig sind
Wann darf der Versorger den Strom abstellen?
Der Versorger darf den Strom abstellen, wenn der Zahlungsrückstand das Doppelte des monatlichen Abschlags oder der monatlichen Vorauszahlung erreicht hat. In jedem Fall muss er aber mindestens 100,- € betragen.
Beispiel:
Jahresrechnung 540,- €, monatliche Abschläge 45,- €, zwei Abschläge wurden nicht gezahlt. Das wären aber erst 90 Euro, daher wäre eine Sperrung trotz des Rückstandes in Höhe von zwei Abschlägen nicht zulässig. Erst wenn der Rückstand insgesamt mindestens 100 € beträgt, darf gesperrt werden.
Gesperrt werden darf auch nicht, wenn Verbraucher:innen die Zahlung innerhalb von zwei Wochen aufgrund eines offensichtlichen Fehlers verweigert haben.
Vor der Sperre muss der Versorger zudem bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Er darf eine Energiesperre verhängen, wenn
er die Sperre vier Wochen vorher angedroht hat,
er den Vollzug der Sperre 8 Werktage vorher in Briefform ankündigt,
die Kund:innen mindestens einen Betrag von 100 Euro nicht gezahlt haben,
die Sperre verhältnismäßig ist. Das bedeutet, dass der Verbraucher oder die Verbraucherin dem Energieversorger nicht in Aussicht stellt, seinen Zahlungspflichten nachzukommen und
er Kund:innen in Textform darüber informiert hat, wie sie eine Unterbrechung vermeiden können. Das können örtliche Hilfsangebote sein, Vorauszahlungssysteme, Energieaudits und -beratungsdienste, staatliche Unterstützung oder anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatung. Dabei entstehen Ihnen keine Mehrkosten.
er dem Kunden bzw. der Kundin spätestens mit der Ankündigung der Sperre eine „Abwendungsvereinbarung“, das heißt eine Ratenzahlung zur Vermeidung der Sperre angeboten hat. Diese muss für beide Seiten wirtschaftlich zumutbar sein. Der Energieversorger kann die Raten für jeden Monat im Voraus verlangen. Im ersten Monat fallen daher unter Umständen zwei Zahlungen an – am Monatsanfang für den laufenden Monat und am Monatsende als Vorauszahlung für den Folgemonat. (Quelle: www.verbraucherzentrale.de)
Jobcenter oder Sozialamt übernimmt Energieschulden
Wenn keine Ratenzahlung möglich ist, sollten Sie sich an das örtliche Jobcenter oder Sozialamt wenden. Dort können Sie einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Sollte der Antrag bewilligt werden, erfolgt dies im Regelfall auf Darlehensbasis. Dieses Darlehen muss ab dem Folgemonat zurückgezahlt werden, z.B. durch Aufrechnung mit Ihren monatlichen Leistungen.
Den Antrag können Sie formlos stellen. Wir empfehlen allerdings, ihn schriftlich zu stellen und den Empfang vom Sozialleistungsträger quittieren zu lassen.
Auch als Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen, wenn Sie den Forderungen aus eigenen Mitteln nicht nachkommen können und alle anderen Möglichkeiten wie z.B. Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Energieversorger ausgeschöpft sind.
Verhandlungen mit dem Energieversorger und den Sozialleistungsträgern können unter Umständen schwierig und zeitintensiv werden. An dieser Stelle sind Eigeninitiative, Hartnäckigkeit und Durchhaltevermögen gefragt.
Bei Bedarf erhalten Sie Unterstützung bei örtlichen Sozialberatungsstellen und bei vielen Verbraucherzentralen.
Vereinzelt werden in der Politik Stimmen nach einem Moratorium für einkommensschwache Haushalte laut, welche nicht in der Lage sind die enorm gestiegenen Energiekosten zu bezahlen. Stromversorgung ist in Deutschland ein Grundrecht das durch den Sozialstaat garantiert wird. Wir wollen Ihnen hier aufzeigen, welche Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung beantragt werden können, und welche Schritte dafür notwendig sind
Wann darf der Versorger den Strom abstellen?
Der Versorger darf den Strom abstellen, wenn der Zahlungsrückstand das Doppelte des monatlichen Abschlags oder der monatlichen Vorauszahlung erreicht hat. In jedem Fall muss er aber mindestens 100,- € betragen.
Beispiel:
er die Sperre vier Wochen vorher angedroht hat,
er den Vollzug der Sperre 8 Werktage vorher in Briefform ankündigt,
die Kund:innen mindestens einen Betrag von 100 Euro nicht gezahlt haben,
die Sperre verhältnismäßig ist. Das bedeutet, dass der Verbraucher oder die Verbraucherin dem Energieversorger nicht in Aussicht stellt, seinen Zahlungspflichten nachzukommen und
er Kund:innen in Textform darüber informiert hat, wie sie eine Unterbrechung vermeiden können. Das können örtliche Hilfsangebote sein, Vorauszahlungssysteme, Energieaudits und -beratungsdienste, staatliche Unterstützung oder anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatung. Dabei entstehen Ihnen keine Mehrkosten.
er dem Kunden bzw. der Kundin spätestens mit der Ankündigung der Sperre eine „Abwendungsvereinbarung“, das heißt eine Ratenzahlung zur Vermeidung der Sperre angeboten hat. Diese muss für beide Seiten wirtschaftlich zumutbar sein. Der Energieversorger kann die Raten für jeden Monat im Voraus verlangen. Im ersten Monat fallen daher unter Umständen zwei Zahlungen an – am Monatsanfang für den laufenden Monat und am Monatsende als Vorauszahlung für den Folgemonat. (Quelle: www.verbraucherzentrale.de)
Den Antrag können Sie formlos stellen. Wir empfehlen allerdings, ihn schriftlich zu stellen und den Empfang vom Sozialleistungsträger quittieren zu lassen.
Auch als Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen, wenn Sie den Forderungen aus eigenen Mitteln nicht nachkommen können und alle anderen Möglichkeiten wie z.B. Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Energieversorger ausgeschöpft sind.
Verhandlungen mit dem Energieversorger und den Sozialleistungsträgern können unter Umständen schwierig und zeitintensiv werden. An dieser Stelle sind Eigeninitiative, Hartnäckigkeit und Durchhaltevermögen gefragt.
Bei Bedarf erhalten Sie Unterstützung bei örtlichen Sozialberatungsstellen und bei vielen Verbraucherzentralen.
10 Tipps zum einfachen Stromsparen
Der russische Überfall auf die Ukraine stellt ganz Europa vor große Herausforderungen in der Energieversorgung. Es gibt bereits einzelne Aufrufe der Politik, noch achtsamer mit Energie umzugehen. Wir möchten Ihnen vor diesem Hintergrund zehn Möglichkeiten zeigen, wie Sie im Alltag effektiv Strom sparen können, ohne sich massiv einzuschränken. Bereits kleine Anpassungen machen einen Unterschied.
1. Standby-Geräte ausschalten
- Verwenden Sie Verteilersteckdosen mit eingebautem Schalter. So können Sie verhindern, dass Geräte im Stand-by-Modus permanent Strom verbrauchen.
2. Wieder aufladbare Akkus verwenden
- Verwenden Sie wieder aufladbare Akkus statt Einmalbatterien. Das spart auf lange Sicht Geld und schont die Umwelt.
3. Clever waschen
- Waschen Sie normal verschmutzte Wäsche bei maximal 40 Grad. Trocknen Sie Ihre nasse Wäsche an der Luft. Wäschetrockner sind wahre Energiefresser.
4. Wasserkocher oder Topf
- Erhitzen Sie Wasser im Topf immer mit einem Deckel und auf der richtigen Kochplatte – das geht schneller und spart Energie. Für kleinere Mengen empfiehlt es sich einen Wasserkocher oder eventuell eine Mikrowelle zu verwenden. Der Stromverbrauch ist hier wesentlich geringer gegenüber Herdplatten, welche mit Starkstrom betrieben werden.
5. Geschirrspüler effektiv nutzen
- Falls Sie einen Geschirrspüler benutzen, beladen Sie ihn vollständig ein. Verwenden Sie außerdem Umweltprogramme (ECO). So sparen Sie Strom UND Wasser.
6. Kühlschrank – vermeiden Sie Fehler
- Stellen Sie nur komplett ausgekühlte Essensreste in den Kühlschrank
- Eine Kühlschranktemperatur von 7 Grad ist vollkommen ausreichend
- Vermeiden Sie zu häufiges oder zu langes Öffnen
- Stellen Sie Ihren Kühlschrank nicht unmittelbar neben Heizkörpern oder Geräten welche viel Wärme abstrahlen auf
7. Die richtige Beleuchtung
- Schalten Sie das Licht in Räumen aus in denen Sie sich nicht aufhalten
- Beleuchten Sie Bereiche, in denen Sie sich nur kurz aufhalten (Durchgänge, Treppenhäuser, etc.) mit Bewegungsmeldern.
8. Sparen im Homeoffice
- Achten Sie auf die zeitgemäße Ausstattung der Hardware. Sparpotential bietet eine niedrige Energieeffizienzklasse, sowie die eingestellten Parameter wie Helligkeit oder Bildschirmruhezeiten.
9. Bügeln
- Bügeleisen entpuppen sich oftmals auch als Stromfresser. Überlegen Sie, ob und welche Kleidungsstücke Sie unbedingt bügeln wollen. Hier gilt eindeutig: Weniger ist mehr.
10. Fernseher / Konsolen
- Fernseher sind meistens standardmäßig auf Standby und selten komplett ausgeschaltet. Verwenden Sie zum Beispiel auch für Fernseher und Unterhaltungselektronik eine Steckdose mit integriertem Schalter.